Rechtsprechung
KG, 12.11.2003 - 24 U 373/02 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Berichtigung eines Urteils um die Entscheidung über die vorläufige Vollstreckbarkeit
- Wolters Kluwer
Vergütungspflichtigkeit der Überlassung von Buchführungssoftware durch einen Steuerberater; Unabhängigkeit der Erbringung von Buchführungsarbeiten für die Vergütungspflichtigkeit; Vorliegen einer berufsrechtlich unzulässigen gewerblichen Tätigkeit bei einer Überlassung ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- IWW (Kurzinformation)
Zur Vergütung bei bloßer Überlassung von Buchführungssoftware
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Vergütungspflichtigkeit der Überlassung von Buchführungssoftware durch einen Steuerberater
Verfahrensgang
- LG Berlin, 08.11.2002 - 35 O 103/02
- KG, 12.11.2003 - 24 U 373/02
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 23.10.1980 - IVa ZR 28/80
Gewerbsmäßige Maklertätigkeit eines Steuerberaters
Auszug aus KG, 12.11.2003 - 24 U 373/02
Hierbei handelt es sich um ein Verbotsgesetz im Sinne von § 134 BGB (BGH in NJW 1981, 399 f. = DB 1981, 419 f., Kuhls-Maxl, Steuerberatungsgesetz, § 57 Rdnr. 27).Die Nichtigkeit tritt hier nur ausnahmsweise ein, nämlich dann, wenn es mit dem Sinn und Zweck des Verbotsgesetzes unvereinbar wäre, die durch das Rechtsgeschäft getroffene rechtliche Regelung hinzunehmen und bestehen zu lassen (BGH in NJW 1981, 399 f.).
- BGH, 16.07.2003 - VIII ZR 286/02
Neue Bundesländer: Umlegung der Betriebskosten auf die Mieter
Auszug aus KG, 12.11.2003 - 24 U 373/02
Trotz Zulassung der Revision wegen Grundsätzlichkeit war hier der Einzelrichter im Berufungsverfahren der zur Entscheidung gesetzlich zuständige Richter, da nach Übertragung des Rechtsstreits auf den Berichterstatter als Einzelrichter durch den Senat eine wesentliche Änderung der Prozesslage nicht eingetreten ist (vgl. Urteil des Bundesgerichtshof vom 23. Oktober 2003 - III ZR 41/03 - unter Verweis auf BGH in WuM 2003, 501). - BGH, 23.10.2003 - III ZR 41/03
Ausschluß des Anspruchs auf eine Vermittlungsprovision für eine Wohnung bei …
Auszug aus KG, 12.11.2003 - 24 U 373/02
Trotz Zulassung der Revision wegen Grundsätzlichkeit war hier der Einzelrichter im Berufungsverfahren der zur Entscheidung gesetzlich zuständige Richter, da nach Übertragung des Rechtsstreits auf den Berichterstatter als Einzelrichter durch den Senat eine wesentliche Änderung der Prozesslage nicht eingetreten ist (vgl. Urteil des Bundesgerichtshof vom 23. Oktober 2003 - III ZR 41/03 - unter Verweis auf BGH in WuM 2003, 501). - BGH, 04.03.1996 - StbSt (R) 4/95
Verbot der Tätigkeit eines Berufsangehörigen der steuerberatenden Berufe im …
Auszug aus KG, 12.11.2003 - 24 U 373/02
In Anlehnung an die steuerrechtliche und gewerberechtliche Definition hat die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes die nichtvereinbare gewerbliche Tätigkeit im Sinne von § 57 Abs. 4 StBGebV als selbstständiges, gleichmäßig fortgesetztes und maßgebend von erwerbswirtschaftlichem Streben nach Gewinn bestimmtes Handeln gekennzeichnet (BGH in NJW 1996, 1833, 1835 m. w. N.).